Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Angebote und Verträge über Dienstleistungen von eFlury Consulting, Inhaber Emanuel Aaron Flury, Keltenweg 4, 2540 Grenchen («wir»). Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen und Selbständige (B2B), nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Das Wichtigste in Klartext
- Es gilt, was in der Offerte steht — die Offerte geht diesen AGB vor.
- KI-Ausgaben sind probabilistisch: Wir bauen Kontrollen ein (Human-in-the-Loop), garantieren aber keine einzelne KI-Antwort. Kennzahlen auf der Website sind Schätzungen, keine Zusicherungen.
- Mängel melden Sie innert 10 Arbeitstagen; wir bessern zuerst nach.
- Unsere Haftung ist auf das bezahlte Projekthonorar begrenzt; für leichte Fahrlässigkeit und indirekte Schäden haften wir nicht — für Absicht und grobe Fahrlässigkeit haften wir immer (das verlangt das Gesetz).
- Schweizer Recht, Gerichtsstand am Sitz von eFlury Consulting.
Verbindlich ist der vollständige Text unten — dieser Kasten ist eine Lesehilfe.
1. Geltungsbereich und Rangordnung
Diese AGB gelten für alle unsere Dienstleistungen (Audits, Implementierungsprojekte, Managed AI Operations, Workshops). Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) individuell vereinbarte Offerte bzw. Vertrag, (2) diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; ihre Geltung bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Für die blosse Nutzung der Website gelten der Haftungsausschluss und die Datenschutzerklärung.
2. Angebote und Vertragsschluss
Inhalte der Website — einschliesslich Preisangaben zu Paketen — sind unverbindliche Einladungen zur Offertstellung. Unsere Offerten sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte in Textform (E-Mail genügt) zustande.
3. Leistungen und Methode
Umfang, Deliverables, Termine und Preise ergeben sich aus der Offerte. Projekte folgen der publizierten eflury Method™ mit Phasen und Entscheidungs-Gates. Festpreise decken die in der Offerte benannten Deliverables; zusätzliche oder geänderte Leistungen werden vorgängig als Change Request in Textform vereinbart und separat offeriert.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig bereit, was das Projekt braucht: fachliche Ansprechpartner, Entscheide an den vereinbarten Gates, Zugänge zu Systemen sowie die erforderlichen Daten. Der Kunde steht dafür ein, dass er berechtigt ist, uns die bereitgestellten Daten und Systeme zur vertragsgemässen Nutzung zu überlassen. Verzögerte oder unvollständige Mitwirkung verschiebt Termine angemessen; dadurch entstehender Mehraufwand kann nach vorgängiger Ankündigung nach Aufwand verrechnet werden.
5. KI-spezifische Bestimmungen
- Probabilistische Systeme: KI-Modelle erzeugen Ausgaben auf statistischer Basis. Die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner KI-Ausgaben ist technisch nicht garantierbar und wird nicht zugesichert. Geschuldet ist die fachgerechte Konzeption, Umsetzung und Prüfung der vereinbarten Lösung — nicht die Fehlerfreiheit einzelner Modellantworten.
- Kontrollmechanismen: Vereinbarte Prüf- und Freigabeschritte (Human-in-the-Loop) sind Bestandteil der Lösung. Deaktiviert oder umgeht der Kunde solche Kontrollen, entfallen Gewährleistung und Haftung für daraus entstehende Schäden.
- Kennzahlen sind Schätzungen: Angaben zu Zeitersparnis, Kosteneinsparung, ROI oder Amortisation — auf der Website wie in Offerten — sind Erfahrungs- bzw. Schätzwerte und keine zugesicherten Eigenschaften. Tatsächliche Ergebnisse hängen wesentlich von Daten, Prozessen und Mitwirkung des Kunden ab.
- Drittdienste: Lösungen nutzen Dienste Dritter (z. B. KI-Modellanbieter, Hosting). Deren Verfügbarkeit, Konditionen und Modellverhalten liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs. Ändern Dritte ihre Dienste wesentlich, schlagen wir Anpassungen vor; solche Änderungen stellen keinen Mangel unserer Leistung dar.
- Verantwortung im Betrieb: Für den rechtskonformen produktiven Einsatz der Lösung im eigenen Unternehmen (etwa gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und Aufsichtsbehörden) bleibt der Kunde verantwortlich. Wir unterstützen mit dokumentierten Kontrollen und publizierten Leitfäden.
6. Termine
Termine sind Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung oder durch Drittdienste verlängern die Fristen angemessen.
7. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich einer allfällig geschuldeten Mehrwertsteuer. Die Zahlungsmodalitäten (Meilensteine, Raten) ergeben sich aus der Offerte; Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins von 5% (Art. 104 OR); zudem können wir nach Mahnung und angemessener Nachfrist die Arbeiten bis zur Zahlung aussetzen. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Abnahme
Wir melden Deliverables zur Abnahme. Der Kunde prüft sie und rügt allfällige Mängel innert 10 Arbeitstagen schriftlich und substantiiert. Erfolgt innert dieser Frist keine Rüge oder nimmt der Kunde das Arbeitsergebnis produktiv in Betrieb, gilt es als abgenommen. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
9. Gewährleistung
Bei rechtzeitig gerügten Mängeln haben wir zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innert angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen; die Wandelung bleibt auf erhebliche, nicht behebbare Mängel beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter, auf Änderungen von Drittdiensten oder auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind.
10. Haftung
- Unbeschränkt haften wir für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR) sowie für Personenschäden.
- Für leichte Fahrlässigkeit ist jede Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Soweit eine Haftung besteht, ist sie gesamthaft begrenzt auf das für das betroffene Projekt tatsächlich bezahlte Honorar; bei Dauerleistungen auf die in den letzten 12 Monaten bezahlten Gebühren.
- Ausgeschlossen ist — soweit gesetzlich zulässig — die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Ansprüche Dritter sowie Datenverlust, soweit dieser durch branchenübliche Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
- Die Haftung für beigezogene Hilfspersonen und Spezialisten ist im Rahmen von Art. 101 Abs. 2 OR wegbedungen.
- Keine Haftung besteht für Schäden aus (i) der Verwendung von KI-Ausgaben ohne die vereinbarte menschliche Prüfung, (ii) vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalten oder Instruktionen und (iii) Ausfällen oder Änderungen von Drittdiensten.
11. Immaterialgüterrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes, übertragbares Recht, das projektspezifische Arbeitsergebnis für eigene Geschäftszwecke zu nutzen und anzupassen. Vorbestehendes Know-how, Werkzeuge, Vorlagen und Frameworks bleiben unser Eigentum; daran erhält der Kunde das für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderliche Nutzungsrecht. Open-Source-Komponenten unterstehen ihren jeweiligen Lizenzen.
12. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Vertragserfüllung; diese Pflicht dauert drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Auf Wunsch schliessen wir eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) ab. Als Referenz nennen wir Kunden nur mit deren vorgängiger Zustimmung.
13. Datenschutz
Wir bearbeiten Personendaten gemäss revDSG und unserer Datenschutzerklärung. Für Kundendaten bleibt der Kunde Verantwortlicher; auf Wunsch schliessen wir eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung ab. Welche KI-Anbieter im Projekt eingesetzt werden, legen wir offen und stimmen es mit dem Kunden ab.
14. Dauerleistungen (Managed AI Operations)
Dauerleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende kündbar. Preisanpassungen kündigen wir mindestens 60 Tage im Voraus auf einen Kündigungstermin an.
15. Vorzeitige Beendigung
Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte — namentlich das jederzeitige Widerrufsrecht nach Art. 404 OR — bleiben vorbehalten. Bei vorzeitiger Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen, erreichte Meilensteine und angefallene, nicht stornierbare Drittkosten zu vergüten. Wer zur Unzeit beendet, ersetzt der anderen Partei den daraus entstehenden Schaden.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung, soweit sie auf Ereignissen ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle beruht (z. B. Naturereignisse, behördliche Massnahmen, grossflächige Netz- oder Stromausfälle). Die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses; dauert es länger als 60 Tage, kann jede Partei vom noch nicht erfüllten Teil zurücktreten.
17. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, zulässige Regelung ersetzt.
- Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung der anderen Partei.
- Wir können diese AGB für künftige Verträge anpassen; für Dauerleistungen gelten Änderungen ab Ankündigung mit 60 Tagen Vorlauf, verbunden mit dem Recht des Kunden, auf den Änderungszeitpunkt zu kündigen.
- Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung massgebend.
- Anwendbares Recht: Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: am Sitz von eFlury Consulting in Grenchen (Kanton Solothurn); zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
18. Kontakt
Fragen zu diesen AGB beantworten wir unter me@eflury.com oder +41 79 910 77 87.